Montag, 7. März 2016

Aktuelle Entwicklungen rund um die Ostumfahrung


Wie wir es schon gewohnt sind, werden Entwicklungen, Änderungen und Planungen rund um die Ostumfahrung öffentlich wenig bis kaum kommuniziert. Tarnen und "Information Hiding" statt offensiver Informationspolitik und Bürgerbeteiligung sind nach wie vor das Motto. Im Folgenden wird trotzdem ein Überblick über aktuelle Entwicklungen versucht, wie er sich aus diversen Medienberichten sowie anderen qualifizierten Informationen ergibt.

Doch keine Volksbefragung in Lichtenwörth

In Lichtenwörth gibt es jetzt doch keine Volksbefragung zur Ostumfahrung. Dafür werden juristische Gründe (Ostumfahrung fällt rechtlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Marktgemeinde) geltend gemacht. Das ist schade. Der Lichtenwörther Bevölkerung wurde somit eine Möglichkeit genommen, ihre Meinung zur Ostumfahrung kundzutun. Eine andere Möglichkeit, diese Meinung zu sagen, wurde in den vergangenen drei Wochen sehr wohl genutzt: Eine Flugblattaktion in einigen wenigen Lichtenwörther Straßen und Gassen erbrachte eine durchaus beachtliche Resonanz.

Und wie geht es weiter?

Den weiteren Ablauf hat VP-WN-Klubobmann Philipp Gruber skizziert. Hatte ein Zitat Grubers in den NÖN vor zwei Wochen kurzfristig etwas Hoffnung aufkommen lassen (NÖN: "Es sei noch keine Entscheidung gefallen, ob die Straße tatsächlich gebaut werde."), so ließ sich der Stadtpolitiker eine Woche später in den Bezirksblättern wieder anders zitieren: Demnach erfolgt jetzt eine „Feinabstimmung des Projektes“, dann (wann immer das ist) soll es Gespräche mit Lichtenwörth geben. Wenn diese zielführend sind (was immer das heißen mag), wird es die UVP geben. Was in Grubers Zeitplan nicht vorkommt, sind einerseits Gespräche mit den Lichtenwörther Landwirten, die ja ihre Gründe hergeben müssen. Andererseits werden die Anrainer der Ostumfahrung wieder einmal ignoriert.

Wann kommt jetzt wirklich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?

Eine spannende Frage, auf die es immer wieder unterschiedliche Antworten gibt. Die Wahrheit ist wohl auch in diesem Fall eine Tochter der Zeit. War voriges Jahr die UVP noch für das Schlussquartal 2015 angekündigt worden, hieß es kurz danach: Im 1. Quartal 2016 ist es soweit. Nunmehr klingt das – s. die Wortmeldung des VP-WN-Klubobmannes – wieder etwas anders. Bei der UVP haben unmittelbar betroffene Anrainer, Bürgerinitiativen (dazu müssen 200 Bürgerinnen und Bürger aus den Standortgemeinden unterschreiben) oder anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit, Einwendungen abzugeben. Was von einem UVP-Verfahren erwartet werden darf, ist wieder eine andere Angelegenheit.  Denn bei der Ostumfahrung sitzen sowohl der „Projektwerber“ (so heißt das juristisch) als auch die UVP-Behörde im Land – das heißt eine (Landes)-Behörde entscheidet über ein Projekt, das eine andere (Landes)-Behörde vorlegt.

Einsprüche gegen den Bescheid der UVP-Behörde sind möglich  - dann liegt die Entscheidung zum Projekt nicht mehr beim Land, sondern beim Bundesverwaltungsgericht.