Leider keine gute Nachricht: Das zuständige Höchstgericht, der Verwaltungsgerichtshof, hat unseren Antrag auf außerordentliche Revision des BvWG-Urteils zur Ostumfahrung abgelehnt. Das heißt: Die Ostumfahrung ist endgültig bewilligt, das juristische Verfahren ist damit zu Ende.
Die Entscheidung des Höchstgerichts sagt freilich nichts über die Sinnhaftigkeit dieses höchst umstrittenen Verkehrsprojektes aus. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes folgt einer schlechten Tradition heimischer Gerichte, die in ihrer Spruchpraxis Anliegen des Umweltschutzes, des Klimawandels oder Themen wie Bodenversiegelung und Ernährungssicherheit negieren oder kleinschreiben. „Der Verfassungsgerichtshof interpretiert den Umweltschutz entschlossen weg“, schrieb dazu einst eine prominente Juristin, die nunmehr selbst am VfGH tätig ist.
Weiter Widerstand gegen unsinniges Projekt
Wir, die am Verfahren beteiligten Bürgerinitiativen (L.A.M.A. / Tanja Windbüchler-Souschill und die von mir initiierte BI „Ostumfahrung – So nicht!“), haben uns nichts vorzuwerfen. Wir haben mit viel Engagement, Einsatz, massivem Zeitaufwand und gehöriger brain power gekämpft. Dass wir bis zum Höchstgericht gehen konnten, haben wir der massiven Unterstützung durch die Plattform „Vernunft statt Ostumfahrung“ zu verdanken. Vielen Dank dafür.
Der für uns negative Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes soll der Auftakt zu einem Neubeginn sein. Es wird neuen, anderen Widerstand gegen die Ostumfahrung geben. Der Kampf geht weiter. Denn dieses unsinnige Projekt aus der verkehrspolitischen Steinzeit darf niemals Wirklichkeit werden.
In diesem Sinne: keep on fighting!