Über 70 Anrainerinnen und Anrainer informierten sich beim von Radlobby, Grünen Wiener Neustadt und Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!" organisierten Infoabend über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Einer der Top-Experten auf diesem Gebiet in Österreich, Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS, klärte über Rechte, Fristen und den Verfahrensablauf auf. Er plauderte aber auch aus dem Nähkästchen, verriet Tipps und machte auch eines klar: Bei der Ostumfahrung wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt – das ist alles andere als förderlich für die Durchsetzung der Rechte der Anrainerinnen und Anrainer.
Präsentation von Wolfgang Rehm
Wolfgang Rehm (Umweltorganisation VIRUS) beim Vortrag im Bildungszentrum St. Bernhard. |
„Knapp zwei Stunden hat der Infoabend gedauert. Es hat sich gezeigt, dass die Verunsicherung und der Mangel an Informationen sehr groß sind. Ein Anrainer hat die Informationspolitik von Land und Stadt schön auf den Punkt gebracht: Wenn sie nichts zu verbergen haben, können sie ja alles
offenlegen“, so Hannes Höller von der Radlobby Wiener Neustadt.
Erste Anlaufstelle & Geld aus Fonds
Viele AnrainerInnen zeigten Interesse, sich im UVP-Verfahren einzubringen. Erste Anlaufstelle für alle Betroffenen ist die von der Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“ eingerichtete Website www.ostumfahrung.at. Neben Infos zum Trassenverlauf sowie zum betroffenen Gebiet, Verkehrsdaten & -Prognosen des Landes, Presseaussendungen und Medienberichten gibt es auch Infos zur Umweltverträglichkeitsprüfung. „Als besonderes Service haben wir einen E-Mailbenachrichtungsdienst eingerichtet. Trägt man sich ein, erhält man immer die neuesten Infos zur Ostumfahrung“, so Georg Panovsky von der Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“.Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen sieht in der Einbindung der Anrainer und Anrainerinnen die politische Verantwortung. „Leider gibt es keinen offenen Planungsprozess, deshalb müssen Zivilgesellschaft und Grüne gemeinsam hier informieren und auch aufrufen, dass sich ein Engagement im UVP-Verfahren lohnt". Die Grünen sagten den Betroffenen auch Unterstützung zu: „Wir haben vor 25 Jahren einen Unterstützungsfonds für Bürgerinitiativen eingerichtet, der aus Beiträgen von allen Grünen Abgeordneten gespeist wird. Unterstützt werden in erster Linie Rechtsschritte in Verfahren wie Kosten für RechtsanwältInnen oder Sachverständige.“