Sonntag, 22. Oktober 2017

Bürgerinitiativen: Wir legen los

Mit der beiliegenden Unterschriftenliste starten wir unsere Bürgerinitiative und bitten um eure/ um Ihre Unterstützung.


>> Unterschriftenliste BI "Ostumfahrung - So nicht!"


Möglichkeiten zur Unterstützung:


  • einfach das beiliegende Dokument herunterladen, ausdrucken und bei den Nachbarn sammeln gehen
  • oder bei plattformostumfahrung@a1.net eine entsprechende Zahl von Unterschriftenlisten "bestellen" - die Listen werden dann gerne vorbeigebracht
  • kurze Mitteilung an plattformostumfahrung@a1.net, sobald die Unterschriftenlisten ausgefüllt sind - die ausgefüllten Listen werden dann abholt
  • Bitte unterschreiben Sie auch, wenn es Ihnen möglich ist, bei der Bürgerinitiative L.A.M.A. „Landschafts- und Anrainerschutz. Mutige Alternative zur Ostumfahrung der Grünen. 

Wer noch weiterlesen will - Hintergründe und Rechtslage:


Laut Gesetz gründet sich eine Bürgerinitiative in einem laufenden UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren, indem Einwendungen gegen das Vorhaben formuliert werden, die dann von mindestens 200 Personen unterzeichnet werden.

Die Einwendungen müssen auf jeder einzelnen Seite der Unterschriftenliste stehen - deshalb darf es keine reinen "Unterschriftenseiten" geben und deshalb gibt es auf jeder Seite nur Platz für wenige Unterschriften.

Es gibt sehr rigide Formvorschriften. Bitte alle Spalten vollständig ausfüllen, da die Unterschriften sonst ungültig sind. Also Datum der Unterschrift (WICHTIG!) und dann - bitte leserlich - Vor- und Nachnamen, unbedingt die VOLLSTÄNDIGE ADRESSE (also nicht nur 2700 WN und X-Straße, aber keine Hausnummer,…), Geburtsdatum und dann die Unterschrift. Die Listennummer NICHT ausfüllen.

Warum kann die BI nicht früher starten? Weil das so ist ;-). Der früheste Starttermin ist das Datum, ab dem die Einreichunterlagen öffentlich aufgelegt werden - das war der 4. Oktober. Unmittelbar danach zu starten kann aber rechtlich ins Auge gehen, da die Behörde davon ausgeht, dass man einige Zeit zum Studium der Unterlagen braucht, um dann erst die Einwendungen formulieren zu können.

Ich bin aus Baden (oder Neunkirchen, Mattersburg,…), kann ich auch unterschreiben? Leider nein. Unterschriften können von all jenen geleistet werden, die in den drei Standortgemeinden bzw. den Nachbargemeinden der Ostumfahrung wohnen. Es sind dies WN, Lichtenwörth und auch Eggendorf als Standortgemeinden bzw. Katzelsdorf und Neudörfl als Nachbargemeinden!

Mir ist noch ein gutes Argument eingefallen, kann ich das einfach dazuschreiben? Nein, leider. Es darf nichts verändert werden.

Auch die Grünen starten eine BI (L.A.M.A. – s. oben), kann ich dort auch unterschreiben? Selbstverständlich, wir bitten sogar darum. Du kannst/Sie können bei mehreren BIs unterschreiben. Anmerkung: Wichtig ist nur, dass die so genannten Zustellungsbevollmächtigten, die an der "Spitze" der 1. Unterschriftenliste stehen, nicht dieselben Personen sind. Aber das ist ohnehin nicht der Fall.

Die BI vertritt auch meine Anliegen und kann meine persönlichen Interessen durchsetzen? Nein. Das geht nicht. Denn einerseits hat eine BI in diesem konkreten Verfahren ("vereinfachtes UVP-Verfahren") nur Beteiligtenstatus. Andererseits haben gerade Nachbarn im Sinne des UVP-Gesetzes eine gar nicht so schlechte Position - nämlich eine Parteistellung.

Deshalb: Wir freuen uns über deine/Ihre Unterschrift. Aber das ersetzt nicht dein/Ihr persönliches Engagement als Nachbar, der seine Parteistellung in dem Verfahren wahrnehmen will. Dazu arbeiten die Grünen gemeinsam mit einem Rechtsexperten eine Mustervorlage aus, die dann im Laufe der nächsten zwei Wochen zur Verfügung gestellt wird. Nachbarn, die ihre Parteistellung wahrnehmen wollen, können diese Vorlage benutzen, um ihre konkreten Einwendungen zu machen. 

Dienstag, 10. Oktober 2017

Alle Einreichunterlagen des Landes zur UVP Ostumfahrung

Anbei veröffentlichen wir hier - mit Zustimmung des Landes - die Einreichunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Ostumfahrung.







Auch das Land Niederösterreich hat inzwischen wesentliche Informationen online gestellt:
Kundmachung, Vorhabenbeschreibung, UVE-Zusammenfassung und Zeitplan

Samstag, 7. Oktober 2017

Veranstaltung Klimaschutz und Ernährung: Schutz des Bodens dringender denn je

Herzliche Einladung zur Veranstaltung
Klimaschutz und Ernährung: Schutz des Bodens dringender denn je


  • Zeit: Donnerstag, 19. Oktober, 19 Uhr
  • Ort: BORG Wiener Neustadt, Herzog Leopold-Straße 29
  • Vortrag und Diskussion mit Dr. Mario Winkler, Österreichische Hagelversicherung


Eintritt gratis! Eine gemeinsame Veranstaltung von radlobby, Bildungszentrum St. Bernhard und attac mit Unterstützung unter anderem von Aktion Mitmensch, Naturfreunde, IG Akademiepark und Ostumfahrung - So nicht! e.V.


Dienstag, 3. Oktober 2017

Infoveranstaltung / Bürgerinitiative / Unterstützung der Grünen für Anrainer

Wir leiten hiermit gerne eine Information der Grünen Wiener Neustadt zu Aktivitäten gegen die Ostumfahrung bzw. zu einer geplanten Informationsveranstaltung weiter.

Eckpunkte der Veranstaltung:

Zeit: 21. Oktober, 15 bis 18 Uhr
Ort: wird noch mitgeteilt


Anbei das Schreiben von Grünen-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill:


Liebe Gegner und Gegnerinnen dieses absurden Projekts!

Wir Grüne sind uns mit Ihnen in allen Punkten einig. Diese Straße wird keine positiven Auswirkungen haben können - weder zur Entlastung der vom Verkehr stark belasteten Stadtviertel, auch nicht zur Entlastung der Durchzugsstraße Grazerstraße (denn wer fährt bitte von Neunkirchen zB in die Stadionstraße über die Ostumfahrung? Abgesehen davon ginge es jetzt auch schon über die Autobahn und wird anscheinend nicht genützt), und schon gar nicht für die Anrainer und Anrainerinnen. Die Neudörflerstraße wird gerade heftig ausgebaut, die neue Ampelanlage wird den Rückstau in beide Fahrtrichtungen erhöhen. Das bedeutet, dass auch die Linienbusse Verspätung haben werden. Und trotz konsequentem Aufzeigen, dass die Radwegesituation nicht sehr sicher ist, gab es bis jetzt keine Verbesserungen.

Neben der dramatisch falschen Verkehrsplanung kommt die Bodenversiegelung der letzten großen landwirtschaftlichen Flächen, die Zerstörung des Naturraums, die Auswirkungen auf Luft und der Lärm hinzu.

All das ist uns vollkommen bewusst und die Straße hat Auswirkungen auf die gesamte Stadt - dennoch: die Parteienstellung ist klar geregelt.

Wir Grüne sind nicht unvorbereitet, wir wussten, dass die UVP 2017 starten wird. Und an diesem Punkt stehen wir jetzt und haben fürs Erste 6 Wochen Zeit Initiativen zu setzen, was wir auch tun:

  1.  Personen der Grünen Partei (unter anderem ich selbst) werden - auch wenn die rechtlichen Möglichkeiten gering sein werden - eine Bürgerinitiative gründen, um darauf aufmerksam zu machen, dass es mehr Menschen in WN gibt, die die Straße kritisch sehen!
  2. Wir werden eigene Informationsveranstaltungen organisieren, HERZLICHE EINLADUNG vorab Sa. 21.10. 15 - 18 Uhr (Ort folgt), wo wir auch jenen, die Einwände erheben wollen unterstützend zur Seite stehen wollen.
  3. Der Bürgerinitiativenfonds der Grünen wird sich dort vorstellen, vielleicht ist es möglich für Rechtsgutachten finanzielle Unterstützung zu bekommen (wir Abgeordnete zahlen monatlich rund 400 Euro in diesen Fonds ein)
  4. Wir sind weiterhin die einzigen, die seit jeher gegen dieses Straßenbauprojekt aufgetreten sind und das werden wir auch klar und vehement weiter verfolgen (ungeachtet der seit Jahren bestehenden Schmutzkübelkampagnen der Befürworter.innen gegen die Grünen).
  5. Wir möchten Sie gerne unterstützen, wenn Sie das auch wollen. Ich persönlich bin keine direkte Anrainerin und meine Eltern, die in der Leithakoloniestraße wohnhaft sind, auch nicht. Das bedeutet, dass ich auch Ihre Informationen und vor allem Ihre Anliegen wissen müsste, um Sie zu unterstützen.


Ein UVP-Verfahren hat noch nie ein Projekt verhindert, aber verbessert zum Wohle der Menschen und der Natur. Das ist wohl jetzt dringliche Aufgabe und Ziel.

Sie können mich auch gerne direkt kontaktieren (tanja.windbuechler@gruene.at bzw 0699/15663153) bzw Michael Wolfgang Diller-Hnelozub. Auch werden wir Sie gerne alle darüber informieren, was wir als Grüne bzw. dann als BI tun werden.

Mit lieben Grüßen, Tanja Windbüchler

Sonntag, 1. Oktober 2017

UVP Ostumfahrung: Jetzt wird’s ernst

Die Abteilung Landesstraßenplanung des Landes hat den Beginn der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung völlig kurzfristig angekündigt. Eigentlich kann man über diese Vorgangsweise gar nicht überrascht sein, passt sie doch in die unglückselige Tradition dieses Straßenprojektes: dass nämlich die Öffentlichkeit kaum oder gar nicht eingebunden, kaum oder gar nicht informiert wird. Und wenn eine Information erfolgt, dann so spät, dass eine Reaktion darauf fast unmöglich wird.

Mit der öffentlichen Auflage beginnt auch eine Sechs-Wochen-Frist zu laufen, innerhalb derer Einwendungen gegen das Projekt abgegeben werden können. Interessant ist dies für alle, die Parteistellung haben – das sind im Wesentlichen Standortgemeinden und Anrainer („Nachbarn“).

Wer ist Nachbar und was können Nachbarn unternehmen?

Um als Nachbar im Sinne des Gesetzes zu gelten, müssen Sie nicht in der unmittelbaren Nähe der Ostumfahrung wohnen. Es genügt, wenn Sie Ihre persönliche Betroffenheit (durch Luftschadstoffe, Lärm, …) anführen können. Allgemeine Einwendungen (Naturschutz, Sinnhaftigkeit der Straße, …) können Sie als Nachbar aber nicht vorbringen.

Richten Sie Ihre Einwendungen / Stellungnahmen bis spätestens 17. November an die zuständige UVP-Behörde per Adresse:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energierecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Erfordernisse: Lesbar, verständlich, Einwendungen bis einschließlich 17. November möglich

Achtung: KEINE Rechtsanwaltspflicht, für die Einwendungen gibt es keine bestimmten Formalkriterien

Kann mir nicht die Bürgerinitiative die Arbeit abnehmen?

Nein, leider. Denn bei der Ostumfahrung kommt das so genannte vereinfachte Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Anwendung. Und dabei haben Bürgerinitiativen praktisch nichts mitzureden, haben auch keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, also Einsprüche gegen einen allfälligen positiven UVP-Bescheid zu machen. Bürgerinitiativen haben lediglich einen so genannten Beteiligtenstatus (Recht auf Akteneinsicht) und können ein politisches Ausrufezeichen setzen (was wir auch tun werden). Aber sie haben keine Parteistellung. Diese haben nur Standortgemeinden und eben Nachbarn.

Weiterführende Informationen:

>> Presseaussendung Ostumfahrung: unverfrorene Vorgangsweise und schlechter Stil

>> Ausgewählte Dokumente und Infos

Presseaussendung Ostumfahrung: unverfrorene Vorgangsweise und schlechter Stil

 Anrainerinnen und Anrainern der Ostumfahrung wurde am Donnerstag, 28. 9., eine Einladung zu so genannten "Projektausstellungen" in Wiener Neustadt und Lichtenwörth für den 3. und 5. Oktober zugestellt. Gleichzeitig damit wurde der Beginn der so genannten "öffentlichen Auflage" der Umweltverträglichkeitsprüfung für den 4. Oktober bekanntgegeben.

 Georg Panovsky, Sprecher der Plattform "Ostumfahrung - So nicht!" übt an diesem Vorgehen heftige Kritik: "Da wird jahrzehntelang an einem umstrittenen Straßenbauprojekt herumgeplant. Eine Bürgerbeteiligung gibt es überhaupt nicht. Und dann wird eine Minute vor zwölf eine "Projektausstellung" mit Schautaferln und Ähnlichem zusammengestellt und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden dazu erst in allerletzter Minute eingeladen.

 Dieses Vorgehen kann man nur als unverfroren bezeichnen. Wir wollen keine Bürgerinformation nach dem Motto "Friss Vogel oder stirb", sondern eine echte Bürgerbeteiligung. Wir wollen außerdem nicht weisungsgebundene Beamte als Ansprechpartner, sondern Gespräche mit den verantwortlichen Politikern auf Augenhöhe. Was derzeit abläuft, ist einfach ein mieser Stil. So geht man nicht mit Bürgerinnen und Bürgern um."

 Was die ebenfalls überfallsartig angekündigte so genannte öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, so wird deutlich, was von den diversen Ankündigungen zu halten ist, dass im Rahmen der UVP alle Kritikpunkte erörtert werden können. Von diesen Ankündigungen bleibt wenig bis gar nichts übrig. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern (Nachbarn im Sinne des Umweltverträglichkeitsgesetzes), Gemeinden bzw. Bürgerinitiativen bleibt kaum Zeit, das umfangreiche Konvolut an Unterlagen (mehrere Dutzend Aktenordner) durchzuschauen. Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus nur zu den Amtszeiten möglich. Nicht einmal dabei ist man offensichtlich bereit, bürgerfreundlichere Lösungen (nämlich eine Ausdehnung der Amtszeiten während der Sechs-Wochen-Frist) zu finden.

 Georg Panovsky: "Alles in allem zeigt sich: Die Betreiber haben bei der Ostumfahrung offensichtlich ein schlechtes Gewissen. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass sie dieses Projekt aus der verkehrspolitischen Steinzeit derart rabiat und überhastet durchziehen wollen. Sie wissen selbst genau, dass es sich bei der Ostumfahrung um ein lose-lose-Projekt handelt: die Straße bringt nichts (die Entlastung ist selbst nach den Prognosezahlen der Planer minimal), bedeutet aber gravierende Belastungen für Anrainerinnen und Anrainer sowie Landschaft und Umwelt. "

29. September 2017