Dienstag, 15. Januar 2019

UVP-Bescheid Ostumfahrung: Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen

Am 15. Jänner hat das Land Niederösterreich den positiven UVP-Bescheid für die Ostumfahrung bekanntgegeben. Dass das Verfahren in der 1. Instanz positiv für die Betreiber ausging, war zu erwarten. Antragsteller und Antragsentscheider sitzen bei der Ostumfahrung im selben Haus. Alles andere als ein positiver UVP-Bescheid in der 1. Instanz wäre eine völlige Sensation gewesen.

Nunmehr werden Einsprüche gegen den Bescheid vorbereitet. Die beiden Bürgerinitiativen L.A.M.A. sowie "Ostumfahrung - So nicht!" haben Parteistellung und können somit eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Die Politik darf sich also schon jetzt darauf einstellen, dass der kommunizierte Zeitplan für die Ostumfahrung nicht halten wird.

Kaltschnäuzig und unverfroren

In der Aussendung des Landes wird einerseits von einer Entlastung für nicht näher definierte Anrainer gesprochen, die es nach den eigenen Einreichunterlagen gar nicht geben wird. Und die "anderen" Anrainer, jene eben, die massiv unter der Ostumfahrung zu leiden haben, werden einfach ignoriert. Eine derartige Argumentation kann man nur als kaltschnäuzig und unverfroren bezeichnen.

Mit der heutigen Entscheidung ist das letzte Wort jedenfalls noch lange nicht gesprochen. Am Zug wird das Bundesverwaltungsgericht sein.

Freitag, 11. Januar 2019

"upgrade" für BI "Ostumfahrung - So nicht!": Parteistellung bestätigt

In der 2. Jännerwoche ist ein - ausnahmsweise - erfreulicher Bescheid der UVP-Behörde im Postkasten der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!" gelegen. In diesem Bescheid bestätigt die UVP-Behörde, dass die Bürgerinitiative im laufenden Verfahren doch Parteistellung und nicht bloß Beteiligtenstatus hat. Einer entsprechenden Eingabe des Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerinitiative vom 12. November vorigen Jahres wurde damit stattgegeben.

Das ist keine juristische Kleinigkeit. Da bei der Ostumfahrung das "vereinfachte" UVP-Verfahren zur Anwendung kommt, haben Bürgerinitiativen laut UVP-Gesetz an und für sich nur "Beteiligtenstellung", auf gut deutsch gar nichts mitzureden.

In einer Entscheidung vom September (angestrengt von einer Vorarlberger Bürgerinitiative) hat aber der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass der Ausschluss der Parteistellung von Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Wir haben dies zum Anlass genommen und einen entsprechenden Antrag an die UVP-Behörde auf Feststellung der Parteistellung gerichtet. Mit Erfolg. Das Unterschriftensammeln seinerzeit hat sich also noch mehr ausgezahlt. Vielen Dank nochmals an alle, die so fleißig gesammelt haben.

Mit dem jetzigen Spruch der UVP-Behörde haben nun zwei Bürgerinitiativen (L.A.M.A. der Grünen und "Ostumfahrung - So nicht!") Parteistellung und somit die Möglichkeit, gegen den - wie zu erwarten ist - positiven Bescheid der Landesbehörde Rechtsmittel zu ergreifen. Somit kann das UVP-Verfahren zur Ostumfahrung vor die nächst höhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, gebracht werden.

11. Jänner 2019

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