Mittwoch, 23. Dezember 2020

Bundesverwaltungsgericht sagt Ja zur Ostumfahrung

Es war leider nach dem Verlauf der Verhandlung zu erwarten: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid zur Ostumfahrung bestätigt und den Bau unter mehreren Auflagen (u.a. für den Zieselschutz) genehmigt. Juristisch kann gegen diese Entscheidung noch mit zwei Mitteln vorgegangen werden: einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder – unter bestimmten Voraussetzungen - einer so genannten Revision an den Verwaltungsgerichtshof.

Dass es so gekommen ist, ist vor allem der Rechtslage zu verdanken, die im Konfliktfall Natur- und Umweltschutz und Anrainerinteressen hintanstellt. Es ist keineswegs so, wie der Neustädter Bürgermeister hinausposaunte, dass das Straßenprojekt „höchste Ansprüche an Natur und Mensch“ erfüllt.  Von diesen „höchsten Ansprüchen“ war im Lauf der insgesamt 6 Verhandlungstage  am BVwG nichts zu sehen und zu hören.

Vielmehr ist es schon ausreichend, wenn nebulose „öffentliche Interessen“ geltend gemacht werden, die schlicht darin bestehen, dass die Ostumfahrung im Mobilitätskonzept des Landes Niederösterreich verankert ist. Und dieses nebulose „öffentliche Interesse“ bewirkt, dass Natur- und Umweltschutz völlig ausgehebelt werden und etwa der Schutz der Natura-2000-Gebiete rund um die Warme Fischa nichts mehr wert ist.

Es wird nunmehr in den nächsten Tagen geprüft, wie und ob weitere rechtliche Schritte (s. oben) gegen die Ostumfahrung unternommen werden (können).

Anbei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang:

BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 1
BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 2
BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 3


Samstag, 5. Dezember 2020

Presseaussendung: SPÖ Verkehrskonzept ist peinlich, unoriginell und rückschrittlich

Als peinlich, unoriginell und rückschrittlich bezeichnet Georg Panovsky, Initiator der Ostumfahrungs-Anrainerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“, das in dieser Woche von der Wiener Neustädter SPÖ präsentierte Verkehrskonzept („MobilitätsEntwickungsPlan 2030“).

  • Peinlich, weil die SPÖ keine auch nur halbwegs konkreten Angaben zur Finanzierung und Umsetzung der geforderten Maßnahmen macht.
  • Unoriginell, weil viele der vorgeschlagenen Maßnahmen schon längst von engagierten Initiativen in die Diskussion eingebracht wurden.
  • Und rückschrittlich, weil die SPÖ mit der Ostumfahrung auf einem Konzept aus der verkehrspolitischen Steinzeit beharrt.

Ins Zentrum stellt die SPÖ bei ihrem MEP 2030 den Bau der Ostumfahrung Wiener Neustadt - garniert mit falschen Feststellungen und durch nichts bewiesenen Behauptungen. Die Sozialdemokraten versteifen sich nicht nur auf die längst widerlegte Mär von der angeblichen Verkehrsentlastung, sondern behaupten auch wider alle Tatsachen, dass erst durch die Ostumfahrung verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stadt gesetzt werden könnten. Panovsky: „Jede Begründung für diese Behauptung fehlt. Sie stimmt auch einfach nicht. Verkehrsberuhigende Maßnahmen könnten schon jetzt gesetzt werden, nur hat die SP nicht die Courage, diese zu fordern, um ihre Koalitionspartner ÖVP und FPÖ nicht zu verstimmen.“

Kein Boulevard Grazer Straße: Ein Luftschloss, das längst geplatzt ist

Schrecklich uninformiert zeigt sich die Wiener Neustädter SPÖ mit ihrer Forderung nach einem Boulevard Grazer Straße. Panovsky: „Gut und schön. Das würden wir uns alle wünschen. Nur wurde der Boulevard Grazer Straße schon längst zu Grabe getragen. Schwarz auf weiß heißt es im UVP-Bescheid zur Ostumfahrung, S 137: ‚Eine Verkehrsberuhigung der B 17- Ortsdurchfahrt Wiener Neustadt (Grazer Straße etc.) ist jedoch nicht vorgesehen.‘“

Peinlich und skurril sind die Maßnahmen, die die SPÖ bei der Ostumfahrung fordert. Hier finden sich ausnahmslos minimalistische Nona-Forderungen, die selbst vom Projektbetreiber schon längst erfüllt worden sind. Panovsky: „Dass den Sozialdemokraten dazu nichts anderes einfällt, ist traurig und beschämend für diese Partei. Es zeigt, dass die Exponenten dieser Partei zwar fähig sind, ein PR-Konvolut mit vielen Bildchen zu präsentieren, aber unfähig oder unwillens sind, sich ernsthaft mit der Thematik zu beschäftigen.“

Panovsky abschließend: „Wie fühlt sich eigentlich eine einst fortschrittliche Partei dabei, wenn sie ein Verkehrskonzept aus der Tiefe des letzten Jahrhunderts als Lösung für die heutigen Probleme präsentiert? Wie fühlt sich der Umweltstadtrat dieser Partei dabei, wenn bei diesem Verkehrskonzept der Bau einer Straße im Zentrum steht, die für mehr Verkehr, höheren CO2-Ausstoß und für die Zerstörung eines Naturschutzgebietes verantwortlich ist? Die SPÖ hat mit dem MEP 2030 ein Verkehrskonzept präsentiert, über das sich der VP-Bürgermeister freuen wird.“

 

Aktuelle Information zum derzeit laufenden UVP-Verfahren

Die derzeit laufende Verhandlung zur Ostumfahrung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wird diese Woche fortgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechenden Anträgen der Bürgerinitiativen L.A.M.A. (Die Grünen) und der Anrainerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“ stattgegeben und eine weitere mündliche Verhandlung angesetzt. Diese wird am Mittwoch, 9. Dezember, stattfinden. Wann danach mit einem Urteil zu rechnen ist, kann seriöserweise nicht gesagt werden. Nach einem Urteil stehen den am Prozess beteiligten Parteien (neben den erwähnten zwei Bürgerinitiativen sind dies zwei Umweltorganisationen sowie einige Nachbarn) weitere Rechtsmittel (Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Revision an den Verwaltungsgerichtshof) zur Verfügung.

Donnerstag, 5. November 2020

Presseaussendung Ostumfahrung: Zieselschutz hat am BVwG Gehör gefunden

Wiener Neustadts Bürgerinitiativen L.A.M.A, vertreten durch Tanja Windbüchler-Souschill, und „Ostumfahrung - So nicht!“, vertreten durch Georg Panovsky, wurden am 2. November vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) informiert, dass nun eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäß §§ 18, 20 NÖ NSchG für die Realisierung des Straßenbauprojekts Ostumfahrung erforderlich sei. Das ist einer Neuerung und hat sich aus den Eingaben der Bürgerinitiativen im Bereich des fehlenden Zieselschutzes am Gericht ergeben. 

Artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich

Mitte Oktober hat das Land NÖ als Projektwerberin für den Bau der Straße die Aufforderung vom Gericht erhalten, genauer zu argumentieren, wieso aus artenschutzrechtlichen Gründen die Straße überhaupt gebaut werden dürfte. Nun gibt es ein weitergehendes Gutachten und wieder eine 14-Tage-Frist für die Bürgerinitiativen darauf zu reagieren. Die Bürgerinitiativen finden in ihrem Kampf für den Zieselschutz also endlich Gehör.  

Windbüchler-Souschill führt an, dass es bei dieser Ausnahmebewilligung um die im Projektgebiet lebenden Ziesel geht. Das Ziesel in Österreich gilt nach der aktuellen Liste der gefährdeten Tierarten als eine dieser stark bedrohten Arten. „Wiener Neustadt hat das Glück, Heimatstätte für Ziesel sein zu dürfen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass wir sie gemeinsam schützen müssen“, so Windbüchler-Souschill.  

Laut Panovsky informierte das BVwG, dass die Vorlage eines neuerlichen Fachgutachtens notwendig sei, da die bisherigen Verfahrensergebnisse nicht ausreichend Material lieferten, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmenbewilligung beurteilen zu können. 

Schlampige und fehlerhafte Vorgehensweise

Panovsky, auch direkter Anrainer der geplanten Straße, hatte im Juni Zieselbaue an der Pottendorfer Straße in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse entdeckt und dies in einer Eingabe an das BVwG gemeldet. „Die Causa Ziesel zeigt exemplarisch, wie schlampig und fehlerhaft bei der Ostumfahrung vorgegangen wurde und wird. Denn in den Einreichunterlagen des Landes wurde bis dahin die Existenz von Zieseln in dem Gebiet nicht nur bestritten, sondern eine Ansiedlung für alle Zukunft ausgeschlossen.“ 

Die Bürgerinitiativen befürchten, dass das Land NÖ mit dem Vorliegen „zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ argumentiert und für die Ziesel und deren Baue kein Platz mehr vorhanden sein wird. „Eine Umsiedelung sehen wir weiterhin als problematisch an, weil auch im Bereich der Civitas Nova durch die aktuellen Bauvorhaben der Lebensraum der Ziesel eingeschränkt wird“, so die beiden Bürgerinitiativen. 

Die wiederholte Betonung des sogenannten öffentlichen Interesse, dass es sich um einen Ringschluss handle, macht die Straße aus Sicht der Bürgerinitiativen nicht umweltverträglicher. „Es wird keine Verbesserung der Verkehrssicherheit geben, die Aufhebung der Trennwirkung der Stadt durch die Grazer Straße und Reduktion des Verkehrs ebenso nicht. Diese Argumente wurden von allen Bürgerinitiativen entkräftet“, so Panovsky und Windbüchler  

Anstatt an dem tradierten, alten Straßenprojekt festzuhalten, fordern die Bürgerinitiativen Wiener Neustadts von der Projektwerberin wirksame Maßnahmen für den Einpendelverkehr, ein innovatives Mobilitätskonzept zur Entlastung der Anrainer vielbefahrener Straßenzüge und ein Zieselschutzpaket, das die artengeschützten Nager tatsächlich und aktiv schützt. So wären die 40 Mio. Steuergeld aus deren Sicht vernünftig und nachhaltig investiert.


Mittwoch, 8. Juli 2020

Neuer Widerstand gegen die Ostumfahrung

Die Ostumfahrung Wiener Neustadt bekommt neuen, massiven Gegenwind. Zahlreiche AnrainerInnen, besorgte BürgerInnen (darunter sehr bekannte Namen wie Karin Thiem, Cesar Sampson oder Weihbischof Franz Scharl) sowie ExpertInnen aus den Bereichen Verkehrsplanung, Gesundheit und Klimaschutz machen unter dem Titel „Vernunft statt Ost ,Umfahrung‘ “ gegen das 40 Millionen-Euro-Projekt mobil.   

Unterstützen Sie bitte die Initiative und unterschreiben Sie die Petition, damit der öffentliche Druck gegen die Ostumfahrung wieder stärker wird.