Dienstag, 12. März 2019

Bürgerinitiativen legen Beschwerde gegen UVP-Bescheid ein

Die Bürgerinitiative Ostumfahrung - So nicht! hat ebenso wie die Bürgerinitiative L.A.M.A. der Grünen fristgerecht Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes zur Ostumfahrung eingebracht. Damit liegt der Ball nun beim Bundesverwaltungsgericht, das über die Ostumfahrung entscheiden muss. Gleichzeitig mit der Beschwerde haben die Bürgerinitiativen eine öffentliche Verhandlung zum Thema beantragt. Mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist rein formaljuristisch das Verkehrsprojekt vorerst gestoppt.

Georg Panovsky, Initiator und Zustellungsbevollmächtigter der Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“: „Dass der Bescheid des Landes positiv ausgefallen ist, war keine Überraschung. Schließlich hat in der 1. Instanz eine Landesbehörde über das Projekt einer anderen Landesbehörde entschieden. Wir wollen aber natürlich alle Möglichkeiten ausnutzen, um gegen dieses völlig unsinnige und schädliche Verkehrsprojekt vorzugehen.“

Tanja Windbüchler-Souschill von der Bürgerinitiative L.A.M.A ist ebenso der Auffassung, dass der Bescheid auf mangelhaften Zahlen beruht und die versprochene Verkehrsentlastung nicht passieren wird: „Wir haben an das Bundesverwaltungsgericht Anträge gestellt, damit ein aktuelles Verkehrsgutachten beauftragt sowie eine neuerliche unabhängige Verhandlung dazu anberaumt wird. Die Projektwerberin ist gleichzeitig die Behörde und prüft gleichzeitig die Umweltverträglichkeit, das gibt es wohl nur in Niederösterreich. Der lapidare Umgang mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ist mehr als ärgerlich und dagegen wehren wir uns, denn es steht der Umweltschutz und der Erhalt von wichtigen landwirtschaftlichen Flächen für uns als Priorität ganz oben auf der Agenda für eine lebenswerte Stadt und Region.“

Die Ostumfahrung ist ein zweifelhaftes Verkehrsprojekt mit kaum vorhandenem Nutzen, aber großem Schaden für Natur, Umwelt und Anrainer. Im UVP-Bescheid des Landes werden zwar die Einwendungen der Projektgegner brüsk abgeschmettert, gleichzeitig aber keine nachvollziehbaren Argumente pro Ostumfahrung vorgebracht. Im Kern geht es um die Frage, ob der Nutzen durch das Straßenprojekt die negativen Auswirkungen für Natur und Anrainer übersteigt.

Dafür finden sich aber sowohl im UVP-Bescheid als auch in den Einreichunterlagen des Landes kaum stichhaltige Argumente. Die propagierte Verkehrsentlastung für innerstädtische Straßen lässt sich aus den vorgelegten Zahlen jedenfalls nicht ableiten. Der Verkehr wird etwa in der Nestroystraße weiter zunehmen, die Zunahme soll lediglich beim Bau der Ostumfahrung etwas geringer ausfallen als ohne den Bau der Ostumfahrung. Die Neudörfler Straße wird dagegen gerade durch die Ostumfahrung eine höhere Verkehrsbelastung aufweisen.

Aus für Boulevard Grazer Straße

Und noch etwas: Den von Politikern (u.a. von Bürgermeister Schneeberger) propagierten „Boulevard Grazer Straße“ wird es nicht geben. Denn einerseits wird auch der Verkehr in der Grazer Straße weiter zunehmen. Und andererseits sind, wie der UVP-Bescheid des Landes verrät, in der Grazer Straße gar keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen geplant. UVP-Bescheid, S 137: „Eine Verkehrsberuhigung der B 17-Ortsdurchfahrt Wiener Neustadt (Grazer Straße etc.) ist jedoch nicht vorgesehen.“

Georg Panovsky: „Wie man es auch dreht und wendet: Die Ostumfahrung ist und bleibt ein lose-lose-Projekt. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht diesem Projekt aus der verkehrspolitischen Steinzeit seine Zustimmung verweigert. Und dass Maßnahmen gesetzt werden, die tatsächlich eine Verkehrsberuhigung bringen.“