Freitag, 9. August 2019

09. 08. 2019 - Bundesverwaltungsgericht will neue Gutachten


Etappensieg in der Endlosgeschichte rund um die Wiener Neustädter Ostumfahrung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist augenscheinlich nicht gewillt, die Ostumfahrung einfach „durchzuwinken“ und misst den Beschwerden von Bürgerinitiativen (Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“ und Bürgerinitiative „L.A.M.A.“ der Grünen), Umweltschutzorganisationen und einigen Nachbarn offenbar große Bedeutung zu. Das Bundesverwaltungsgericht bestellt in einem aktuellen Beschluss mit Datum 1. August neue Gutachter zu mehreren Fachbereichen.

Konkret bestellt das Bundesverwaltungsgericht neue Sachverständige für die Fachbereiche Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung/Landschaftsbild. Als Amtssachverständige herangezogen werden darüber hinaus Gutachter für die Fachbereiche Agrartechnik/Boden, Naturschutz und Umwelthygiene.

Zusätzliche Beweise notwendig


Zur Begründung schreibt das BVwG: „Im Beschwerdeverfahren erwies sich die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige als notwendig, weshalb die im Spruch genannten Sachverständigen bestellt bzw. dem Verfahren beigezogen werden.“ Ein Sachverständiger für den Fachbereich Verkehrstechnik sei im Verfahren bereits bestellt worden und „Sachverständige für die Fachbereiche Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft werden noch zu bestellen sein.“

Die Sachverständigen müssen über Auftrag des Gerichts schriftliche Gutachten zu ihrem Fachbereich erstatten bzw. an der mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen.

Fazit: So einfach und glatt, wie sich die Projektbetreiber und Befürworter das vorgestellt werden, kann dieses höchst umstrittene und zweifelhafte Verkehrsprojekt nicht durchgezogen werden. Es gibt eine neue Chance, dass die Ostumfahrung tatsächlich verhindert werden kann.

Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!": "Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, wird es die von den Bürgerinitiativen beantragte Beschwerdeverhandlung also geben – eine gute Chance, unsere Argumente gegen dieses verkorkste und katastrophale Verkehrsprojekt vor einem unabhängigen Gericht darzulegen.“

Tanja Windbüchler-Souschill, Zustellungsbevollmächtigte der von den Grünen initiierten Bürgerinitiative L.A.M.A., der ebenso Parteistellung zuerkannt wurde: „Das Bundesverwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass die Aufnahme von zusätzlichen Beweisen durch Sachverständige notwendig ist. Wir fühlen uns in unserer Kritik damit durchaus bestätigt, denn gerade die klimarelevanten Themen Bodenversiegelung und die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur wurden für uns nicht ausreichend argumentiert. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, neue und aktualisierte Gutachten zu erhalten und wollen dies auch in einer mündlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht besprochen wissen.“

Freitag, 26. April 2019

Klimaschutz-Demo Wiener Neustadt am 18. Mai

Was den Klimawandel betrifft, ist es nicht fünf vor zwölf, sondern eine halbe Minute vor zwölf.

Wirkungsvolle Maßnahmen sind gefragt - nicht nur auf internationaler oder staatlicher Ebene, sondern auch im kommunalen Bereich. Dazu zählen


  • eine nachhaltige Verkehrspolitik 
  • eine konsequente Mobilitätswende
  • mehr Grün statt Beton im städtischen Bereich
  • keine weitere Versiegelung von Böden, vor allem nicht von fruchtbarem Ackerland
  • der Verzicht auf die Ostumfahrung


Somit ergeht eine herzliche Einladung zur


Klimaschutz-Demo Wiener Neustadt

Wann? 18. Mai, ab 10 Uhr






Dienstag, 12. März 2019

Bürgerinitiativen legen Beschwerde gegen UVP-Bescheid ein

Die Bürgerinitiative Ostumfahrung - So nicht! hat ebenso wie die Bürgerinitiative L.A.M.A. der Grünen fristgerecht Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes zur Ostumfahrung eingebracht. Damit liegt der Ball nun beim Bundesverwaltungsgericht, das über die Ostumfahrung entscheiden muss. Gleichzeitig mit der Beschwerde haben die Bürgerinitiativen eine öffentliche Verhandlung zum Thema beantragt. Mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist rein formaljuristisch das Verkehrsprojekt vorerst gestoppt.

Georg Panovsky, Initiator und Zustellungsbevollmächtigter der Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“: „Dass der Bescheid des Landes positiv ausgefallen ist, war keine Überraschung. Schließlich hat in der 1. Instanz eine Landesbehörde über das Projekt einer anderen Landesbehörde entschieden. Wir wollen aber natürlich alle Möglichkeiten ausnutzen, um gegen dieses völlig unsinnige und schädliche Verkehrsprojekt vorzugehen.“

Tanja Windbüchler-Souschill von der Bürgerinitiative L.A.M.A ist ebenso der Auffassung, dass der Bescheid auf mangelhaften Zahlen beruht und die versprochene Verkehrsentlastung nicht passieren wird: „Wir haben an das Bundesverwaltungsgericht Anträge gestellt, damit ein aktuelles Verkehrsgutachten beauftragt sowie eine neuerliche unabhängige Verhandlung dazu anberaumt wird. Die Projektwerberin ist gleichzeitig die Behörde und prüft gleichzeitig die Umweltverträglichkeit, das gibt es wohl nur in Niederösterreich. Der lapidare Umgang mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ist mehr als ärgerlich und dagegen wehren wir uns, denn es steht der Umweltschutz und der Erhalt von wichtigen landwirtschaftlichen Flächen für uns als Priorität ganz oben auf der Agenda für eine lebenswerte Stadt und Region.“

Die Ostumfahrung ist ein zweifelhaftes Verkehrsprojekt mit kaum vorhandenem Nutzen, aber großem Schaden für Natur, Umwelt und Anrainer. Im UVP-Bescheid des Landes werden zwar die Einwendungen der Projektgegner brüsk abgeschmettert, gleichzeitig aber keine nachvollziehbaren Argumente pro Ostumfahrung vorgebracht. Im Kern geht es um die Frage, ob der Nutzen durch das Straßenprojekt die negativen Auswirkungen für Natur und Anrainer übersteigt.

Dafür finden sich aber sowohl im UVP-Bescheid als auch in den Einreichunterlagen des Landes kaum stichhaltige Argumente. Die propagierte Verkehrsentlastung für innerstädtische Straßen lässt sich aus den vorgelegten Zahlen jedenfalls nicht ableiten. Der Verkehr wird etwa in der Nestroystraße weiter zunehmen, die Zunahme soll lediglich beim Bau der Ostumfahrung etwas geringer ausfallen als ohne den Bau der Ostumfahrung. Die Neudörfler Straße wird dagegen gerade durch die Ostumfahrung eine höhere Verkehrsbelastung aufweisen.

Aus für Boulevard Grazer Straße

Und noch etwas: Den von Politikern (u.a. von Bürgermeister Schneeberger) propagierten „Boulevard Grazer Straße“ wird es nicht geben. Denn einerseits wird auch der Verkehr in der Grazer Straße weiter zunehmen. Und andererseits sind, wie der UVP-Bescheid des Landes verrät, in der Grazer Straße gar keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen geplant. UVP-Bescheid, S 137: „Eine Verkehrsberuhigung der B 17-Ortsdurchfahrt Wiener Neustadt (Grazer Straße etc.) ist jedoch nicht vorgesehen.“

Georg Panovsky: „Wie man es auch dreht und wendet: Die Ostumfahrung ist und bleibt ein lose-lose-Projekt. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht diesem Projekt aus der verkehrspolitischen Steinzeit seine Zustimmung verweigert. Und dass Maßnahmen gesetzt werden, die tatsächlich eine Verkehrsberuhigung bringen.“

Dienstag, 15. Januar 2019

UVP-Bescheid Ostumfahrung: Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen

Am 15. Jänner hat das Land Niederösterreich den positiven UVP-Bescheid für die Ostumfahrung bekanntgegeben. Dass das Verfahren in der 1. Instanz positiv für die Betreiber ausging, war zu erwarten. Antragsteller und Antragsentscheider sitzen bei der Ostumfahrung im selben Haus. Alles andere als ein positiver UVP-Bescheid in der 1. Instanz wäre eine völlige Sensation gewesen.

Nunmehr werden Einsprüche gegen den Bescheid vorbereitet. Die beiden Bürgerinitiativen L.A.M.A. sowie "Ostumfahrung - So nicht!" haben Parteistellung und können somit eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Die Politik darf sich also schon jetzt darauf einstellen, dass der kommunizierte Zeitplan für die Ostumfahrung nicht halten wird.

Kaltschnäuzig und unverfroren

In der Aussendung des Landes wird einerseits von einer Entlastung für nicht näher definierte Anrainer gesprochen, die es nach den eigenen Einreichunterlagen gar nicht geben wird. Und die "anderen" Anrainer, jene eben, die massiv unter der Ostumfahrung zu leiden haben, werden einfach ignoriert. Eine derartige Argumentation kann man nur als kaltschnäuzig und unverfroren bezeichnen.

Mit der heutigen Entscheidung ist das letzte Wort jedenfalls noch lange nicht gesprochen. Am Zug wird das Bundesverwaltungsgericht sein.

Freitag, 11. Januar 2019

"upgrade" für BI "Ostumfahrung - So nicht!": Parteistellung bestätigt

In der 2. Jännerwoche ist ein - ausnahmsweise - erfreulicher Bescheid der UVP-Behörde im Postkasten der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!" gelegen. In diesem Bescheid bestätigt die UVP-Behörde, dass die Bürgerinitiative im laufenden Verfahren doch Parteistellung und nicht bloß Beteiligtenstatus hat. Einer entsprechenden Eingabe des Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerinitiative vom 12. November vorigen Jahres wurde damit stattgegeben.

Das ist keine juristische Kleinigkeit. Da bei der Ostumfahrung das "vereinfachte" UVP-Verfahren zur Anwendung kommt, haben Bürgerinitiativen laut UVP-Gesetz an und für sich nur "Beteiligtenstellung", auf gut deutsch gar nichts mitzureden.

In einer Entscheidung vom September (angestrengt von einer Vorarlberger Bürgerinitiative) hat aber der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass der Ausschluss der Parteistellung von Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Wir haben dies zum Anlass genommen und einen entsprechenden Antrag an die UVP-Behörde auf Feststellung der Parteistellung gerichtet. Mit Erfolg. Das Unterschriftensammeln seinerzeit hat sich also noch mehr ausgezahlt. Vielen Dank nochmals an alle, die so fleißig gesammelt haben.

Mit dem jetzigen Spruch der UVP-Behörde haben nun zwei Bürgerinitiativen (L.A.M.A. der Grünen und "Ostumfahrung - So nicht!") Parteistellung und somit die Möglichkeit, gegen den - wie zu erwarten ist - positiven Bescheid der Landesbehörde Rechtsmittel zu ergreifen. Somit kann das UVP-Verfahren zur Ostumfahrung vor die nächst höhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, gebracht werden.

11. Jänner 2019

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