Freitag, 22. Oktober 2021

Vorsitzender des parlamentarischen Umweltausschusses zur Ostumfahrung: "Es ist eine Schande, was hier abgeht"

Der Vorsitzende des Umweltausschusses des Parlaments, Abgeordneter zum Nationalrat Lukas Hammer (Grüne), hat sich bei einem Besuch in Wiener Neustadt und Lichtenwörth persönlich ein Bild von den verheerenden Auswirkungen der Ostumfahrung gemacht. Sein Fazit: „Die Entscheidung, landwirtschaftliche Flächen für eine Straße zu verbetonieren, zeigt wie wenig die Klimakrise aber auch das Thema Lebensmittelsicherheit in den Köpfen des Landes angekommen ist. Es ist eine Schande was hier abgeht“, so Lukas Hammer, der das Gespräch mit den aktiven Bürgerinitiativen vor Ort gesucht hat.

"Der Flächenfraß in Wiener Neustadt ist einer der höchsten österreichweit. Die Versiegelung wird durch falsche Politik der Stadt auch noch weiter angeheizt. Das Straßenbauprojekt Ostumfahrung zerstört fruchtbare Äcker und Natur, gleichzeitig wird es laut Verkehrsprognosen des Landes Niederösterreich zu keiner langfristigen Verkehrsentlastung durch das Straßenbauprojekt kommen“, fasst der Sprecher der überparteilichen Plattform Vernunft statt Ostumfahrung, Helmut Buzzi, zusammen. 

„Um das Naherholungsgebiet und die intakte Natur zu schützen, befasst sich der Bundesverwaltungsgerichtshof aktuell mit unserer Revision. Das öffentliche Interesse und die Alternativen zur Trasse wurden bis dato vom Land Niederösterreich weder bestätigt noch geprüft. Im Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes steht dazu, dass die einzige Legitimation der Straße mit der Erweiterung von Gewerbeflächen einhergeht. Das ist uns als Begründung für die Zerstörung eines ganzen Landstrichs zu wenig!“, so die Sprecher:innen der beiden Bürgerinitiativen L.A.M.A. und Ostumfahrung - So nicht!, Tanja Windbüchler-Souschill und Georg Panovsky. 

Finanzielle Unterstützung für Kampf gegen die Ostumfahrung

Die gute Nachricht: Der unabhängige Grünalternative Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen (BIV) hat zur Unterstützung der Verfahren bei Gericht € 4.000 beschlossen. Herzlichen Dank dafür seitens der beteiligten Bürgerinitiativen.







Donnerstag, 27. Mai 2021

𝐃𝐚𝐬 𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐠𝐞𝐛𝐢𝐞𝐭 𝐖𝐚𝐫𝐦𝐞 𝐅𝐢𝐬𝐜𝐡𝐚 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐞𝐮𝐫𝐞 𝐇𝐢𝐥𝐟𝐞

Wir haben den Kampf gegen die Ostumfahrung bisher offenhalten können - durch viel Einsatz, großes Engagement und unzählige ehrenamtliche „Arbeitsstunden“. Nun liegt die Entscheidung zur Ostumfahrung beim Verwaltungsgerichtshof.

Jetzt reichen Engagement und Einsatz leider nicht mehr aus. Vor dem Höchstgericht gibt es eine Rechtsanwaltspflicht, zudem fallen höhere Gerichtskosten an. Wir, die beteiligten Bürgerinitiativen, haben über unsere Rechtsanwaltskanzlei zwei Anträge an das zuständige Höchstgericht, den Verwaltungsgerichtshof, eingereicht: einerseits einen Antrag auf außerordentliche Revision, andererseits einen Antrag auf Aufschub des Projekts. 

Darüber hinaus haben wir einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht gestellt, da wesentliche Informationen zu den Auswirkungen der Ostumfahrung erst nach dem (positiven, für uns negativen) Urteil zur Ostumfahrung bekannt geworden sind.

Um die weiteren juristischen Schritte, aber auch andere Initiativen und Aktionen zu finanzieren, hat die Plattform Vernunft statt Ostumfahrung ein Crowdfunding gestartet. 𝐁𝐢𝐭𝐭𝐞 beteiligt euch daran und 𝐞𝐫𝐦ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐞𝐮𝐫𝐞𝐫 𝐒𝐩𝐞𝐧𝐝𝐞, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐰𝐢𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐊𝐚𝐦𝐩𝐟 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐎𝐬𝐭𝐮𝐦𝐟𝐚𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐄𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐠𝐞𝐛𝐢𝐞𝐭𝐞𝐬 𝐖𝐚𝐫𝐦𝐞 𝐅𝐢𝐬𝐜𝐡𝐚 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐤ö𝐧𝐧𝐞𝐧. 

Wir versprechen euch, uns weiter für unsere gemeinsamen Anliegen mit vollem Engagement einzusetzen und dass Aufgeben für uns nicht in Frage kommt. Helft ihr uns im Gegenzug mit eurer Spende.

>> Hier geht’s zum Crowdfunding



Dienstag, 20. April 2021

Radtour entlang der Ostumfahrung

Radlobby und Plattform Vernunft statt Ost"Umfahrung" laden ein zur:


Radtour zu leeren Politikversprechungen


  • Wann: 8. Mai, 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Wo: s. Bild anbei





Mittwoch, 10. Februar 2021

„Wir geben nicht auf!“ – Ostumfahrung Wiener Neustadt landet bei Höchstgericht

Der Kampf gegen die Ostumfahrung Wiener Neustadt geht weiter. Die beiden Bürgerinitiativen L.A.M.A. (Zustellungsbevollmächtigte Stadträtin Tanja Windbüchler-Souschill) und „Ostumfahrung – So nicht!“ (Zustellungsbevollmächtigter Georg Panovsky) haben gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Ostumfahrung vom 22. Dezember eingebracht. Rückendeckung erhalten die Bürgerinitiativen bei ihrem Vorgehen von der Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ und deren tausenden Unterstützer, die mit ihren Unterschriften gegen die Realisierung des Straßenbauprojekts votieren.

„Die Schwerpunkte dieser neuen Beschwerde verstärken die jahrelange Kritik am Projekt. Dabei geht es um fehlenden Klima- und Bodenschutz sowie um den immensen Flächenfraß in Wiener Neustadt. Wir kämpfen weiterhin für den Schutz der landwirtschaftlich wertvollen Flächen als öffentliches Interesse, die Erhaltung unseres Naturschutzgebietes und für die Prüfung von verkehrspolitischen Alternativen zum Straßenbauvorhaben“, so Georg Panovsky und Tanja Windbüchler-Souschill. 

Engagiert wurde die renommierte Anwaltskanzlei Ethos.legal, die die Beschwerde letzte Woche zeitgerecht eingebracht hat. Dazu die Rechtsanwälte Wolfram Proksch und Piotr Pyka: „Österreich ist bekanntermaßen negativer Europameister beim Bodenverbrauch und hat eines der dichtesten Straßennetze. Unnötige Straßenbauprojekte tragen leider zu diesem negativen Rekordergebnis bei. Es kann nicht sein, dass wertvolle Ackerflächen für ein Straßenbauprojekt geopfert werden, das keine signifikante Verbesserung der Verkehrssituation mit sich bringt. Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof die verheerende Auswirkung des exzessiven Bodenverbrauchs auf die Umwelt einsieht und derartigen Projekten einen Riegel vorschiebt.“

"Das Bundesverwaltungsgericht konnte nicht schlüssig und nachvollziehbar beweisen, dass für die gesamte Stadt überhaupt das öffentliche Interesse existiert. Neudörflerstraße oder Ungargasse, sogar die Leithakoloniestraße, werden erhöhte Verkehrsbelastung spüren. Die Nestroystraße wird nur anfangs ein wenig entlastet werden, langfristig aber auf keinen Fall. Die Versprechungen der ÖVP-Männer sind vollkommen falsch. Und es kann ja nicht sein, dass jedes Mal bei erhöhtem Verkehrsaufkommen eine weitere Schnellstraße gebaut werden soll. Deshalb braucht es endlich die Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen, die Möglichkeit für Familien auf das Zweit- und auch Erstauto zu verzichten, aber auch Maßnahmen zu Lärm- und Abgasreduktionen in den Stadtvierteln. Wiener Neustadt hat ein Ein- und Auspendlerverkehrsproblem, kein Durchzugsverkehrsproblem, weshalb dieses in den Griff zu bekommen ist. Eine neue Straße hilft nachweislich weder der Ungargasse noch der Grazerstraße. Die Dinosaurierpolitik hat ausgedient. Wiener Neustadt verdient mehr Umweltschutz, mehr Klimaschutz!", so Tanja Windbüchler-Souschill von der BI LAMA. 

Georg Panovsky von „Ostumfahrung - So nicht!“: „Wir geben nicht auf. Die Ostumfahrung ist ein völlig unsinniges Projekt. Vom angeblich öffentlichen Interesse ist in der Verhandlung wenig übriggeblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies selbst in seinem Urteil bestätigt mit den Worten, dass das Hauptziel die Erschließung von Gewerbegebieten sei. Trotzdem wurde der Bau vom Gericht durchgewunken. Deshalb ist nun der Verfassungsgerichtshof am Zug, der über die Beschwerde entscheiden muss. Als weiterer Schritt ist im Anschluss eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof möglich. Jedenfalls soll niemand daran zweifeln, dass wir alle erdenklichen Möglichkeiten gegen dieses Steinzeitprojekt ausschöpfen werden.“ 

Sonntag, 3. Januar 2021

Fragwürdiges Vorgehen des BVwG bei Zustellung der Gerichtsentscheidung

Das Verfahren zur Ostumfahrung Wiener Neustadt war bisher über weite Strecken von Intransparenz, Schlampigkeit und Oberflächlichkeit geprägt. Leider müssen wir nunmehr auch bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Zweifel am korrekten Vorgehen anmelden. Die Entscheidung wurde den am Verfahren beteiligten Bürgerinitiativen erst wesentlich später als dem Projektwerber mitgeteilt. Darüber hinaus erfolgte – eine durchaus hinterfragenswerte Vorgehensweise – die Zustellung der Entscheidung in den Weihnachtsferien. Wir, die Bürgerinitiativen L.A.M.A. und „Ostumfahrung – So nicht!“ haben deshalb untenstehenden Offenen Brief an das Bundesverwaltungsgericht geschrieben.

Offener Brief

An den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Mag. Harald Perl und den Vizepräsidenten Dr. Michael Sachs!


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident!
 

Wir beziehen uns auf das Verfahren zur Rechtssache „B17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2“  und um die aktuell erfolgte Entscheidung des BVwG (VR Dr. Christian Baumgartner) in dieser Causa.

Es geht hier nicht um eine Kritik am Inhalt der Entscheidung, sondern es geht um die Art, wie diese Entscheidung zugestellt und den Parteien kenntlich gemacht wurde. Der Projektwerber wurde vor den anderen am Verfahren beteiligten Parteien vom Ausgang des Verfahrens informiert.* Hier muss wohl eine Bevorzugung des Projektwerbers durch das Bundesverwaltungsgericht vermutet werden.
  • Es hat aber nicht nur der Projektwerber offensichtlich frühzeitig und vor den anderen Parteien Kenntnis erlangt, sondern auch der Wiener Neustädter Bürgermeister Mag. Klaus Schneeberger, der de iure nicht einmal am Verfahren beteiligt war.** Es ist uns natürlich bewusst, dass die Postzustellung durch die Feiertage etwas verzögert ist. Trotzdem gibt es keine einleuchtende Erklärung, warum die Bürgerinitiativen nicht via E-Mail informiert wurden. Während des Verfahrens hat das ja sehr gut geklappt und die Kommunikation mit Bürgermeister Schneeberger scheint auch gut geklappt zu haben. 
    Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen? Dies stellt – so würden wir meinen – eine Benachteiligung der sonstigen am Verfahren beteiligten Parteien (Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen, private Anrainer) dar.
  • Wie beurteilen Sie im Allgemeinen und im gegenständlichen Fall im Besonderen die Tatsache, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts während der Weihnachtsferien zugestellt wird? Dies beschränkt die Möglichkeiten für Bürgerinitiativen und andere Prozessbeteiligte drastisch, eventuell noch auf den Spruch des Gerichts zu reagieren. Auch sind die Rechtsanwälte in den meisten Fällen erst nach den Ferien verfügbar.
  • Stellen Ihrer Meinung nach die erwähnten Vorgangsweisen die Objektivität und Unabhängigkeit Ihres Gerichts in Frage?

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident, wir sind überzeugt, dass diese Themen über den konkreten einzelnen Anlassfall relevant sind und ersuchen Sie um Beantwortung dieser Fragen – durchaus auch im öffentlichen Rahmen.

Mit freundlichen Grüßen


Georg Panovsky Tanja Windbüchler-Souschill
Zustellungsbevollmächtigter Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“      Zustellungsbevollmächtigte Bürgerinitiative "L.A.M.A."