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Donnerstag, 22. September 2016
Umweltverträglichkeitsprüfung Ostumfahrung: Ab Ostern wird’s ernst
* Notizen über ein Informationsgespräch über den weiteren Ablauf bei der Ostumfahrung, insbesonders über das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Teilnehmer:
DI Christof Dauda, Leiter Abteilung Landesstraßenplanung
DI Marianne Büchinger, Landesstraßenplanung, Planung Süd
Georg Panovsky, "Ostumfahrung - So nicht!"
Zeit: Montag, 19. September, 16 Uhr bis 17.20 Uhr
Ort: Straßenmeisterei, Günser Straße, Wiener Neustadt
DI Dauda und DI Büchinger informieren über den weiteren Ablauf und die zeitliche Planung.
Aktueller Stand: Die UVP wurde gestartet. Was derzeit erfolgt sind inhaltliche Prüfungen, anschließend kommt es zu einer Prüfung auf Sachverständigenebene. Hier können noch Änderungen erfolgen. Mit einer öffentlichen Auflage der UVP rechnet der Straßenbaudirektor im ersten Halbjahr 2017. Sein Tipp: Ostern. Ab dann beginnen die für Einwendungen von Anrainern/Nachbarn, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen mit Parteienstellung relevanten Fristenläufe (sechs Wochen). Dauda: „Ich hätte es gerne vor den Sommerferien abgeschlossen“.
Dauda glaubt, dass die Unterlagen eventuell per Download zur Verfügung gestellt werden; ist sich diesbezüglich aber gar nicht sicher. Jedenfalls werden die Unterlagen auf den jeweiligen Gemeinden (Standortgemeinden), also Lichtenwörth, Wiener Neustadt und Eggendorf, aufliegen.
Die öffentliche Auflage würde sich „herumsprechen“; wird auf den Gemeinden, im Amtsblatt der Wiener Zeitung (Dauda war sich da aber nicht ganz sicher) bzw. auf der Homepage des Landes veröffentlicht.
Per E-Mail wurde am folgenden Tag durch Frau DI Büchinger eine Information darüber zugesagt, sobald die öffentliche Auflage der UVP erfolgt.
Stand Lichtenwörth: Dauda dementiert Berichte, wonach das Land bereits mit den Lichtenwörthern Landwirten verhandle und weit überhöhte Preise für die Abtretung der Grundstücke zahle. Das Land werde erst nach der UVP verhandeln und normale Preise bezahlen. "Die Vernunft wird einkehren".
Bei der Ostumfahrung kommt das so genannte vereinfachte UVP-Verfahren zur Anwendung. Dauda rechnet, dass bestimmte Auflagen gemacht werden bzw. im Rahmen des UVP-Verfahrens Änderungen erfolgen können. Auflagen können z.B. die Aufforstung der nicht mehr nutzbaren Gebiete zwischen Warmer Fischa und Ostumfahrung sein bzw. auch Auflagen bzw. möglichst schonender Bauarbeiten. Denkbar ist auch, dass die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen nicht irgendwo in weiter Ferne, sondern vor Ort vorgenommen werden.
Anmerkung: Das heißt nichts anderes, als das die derzeit angepriesenen Kompensationsmaßnahmen (s. auch Brief von Bgm. Klaus Schneeberger vom 5. September) eigentlich gar nicht in dem betroffenen Gebiet erfolgen müssen (Dauda: "Wir können auch einen Hang in der Buckligen Welt aufforsten, das zählt dann als Kompensation.").
Eine Tieflage der Ostumfahrung ist durchaus möglich („Wir fliegen zum Mond, da werden wir das auch schaffen.“). Die Straßenplaner glauben, dass das mindestens das Doppelte der derzeit veranschlagten Kosten – das sind rund 32 Mio. Euro – ausmachen würde. Das sei nicht vertretbar (Steuergelder). Dass die Tieflage bei der Nordspange erfolgt ist, sei auf seltene Vogelarten zurückzuführen.
* Anmerkung: Hierbei handelt es sich um ein Gedächtnisprotokoll, das nach bestem Wissen zusammengestellt wurde. Eine 100-prozentige Gewähr auf Richtigkeit kann nicht gegeben werden.
Ab sofort werden auf der Seite "Umweltverträglichkeitsprüfung - Dokumente und Infos" relevante Unterlagen zum Thema UVP allgemein bzw. Wiener Neustadt veröffentlicht.