Freitag, 9. August 2019

09. 08. 2019 - Bundesverwaltungsgericht will neue Gutachten


Etappensieg in der Endlosgeschichte rund um die Wiener Neustädter Ostumfahrung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist augenscheinlich nicht gewillt, die Ostumfahrung einfach „durchzuwinken“ und misst den Beschwerden von Bürgerinitiativen (Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“ und Bürgerinitiative „L.A.M.A.“ der Grünen), Umweltschutzorganisationen und einigen Nachbarn offenbar große Bedeutung zu. Das Bundesverwaltungsgericht bestellt in einem aktuellen Beschluss mit Datum 1. August neue Gutachter zu mehreren Fachbereichen.

Konkret bestellt das Bundesverwaltungsgericht neue Sachverständige für die Fachbereiche Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung/Landschaftsbild. Als Amtssachverständige herangezogen werden darüber hinaus Gutachter für die Fachbereiche Agrartechnik/Boden, Naturschutz und Umwelthygiene.

Zusätzliche Beweise notwendig


Zur Begründung schreibt das BVwG: „Im Beschwerdeverfahren erwies sich die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige als notwendig, weshalb die im Spruch genannten Sachverständigen bestellt bzw. dem Verfahren beigezogen werden.“ Ein Sachverständiger für den Fachbereich Verkehrstechnik sei im Verfahren bereits bestellt worden und „Sachverständige für die Fachbereiche Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft werden noch zu bestellen sein.“

Die Sachverständigen müssen über Auftrag des Gerichts schriftliche Gutachten zu ihrem Fachbereich erstatten bzw. an der mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen.

Fazit: So einfach und glatt, wie sich die Projektbetreiber und Befürworter das vorgestellt werden, kann dieses höchst umstrittene und zweifelhafte Verkehrsprojekt nicht durchgezogen werden. Es gibt eine neue Chance, dass die Ostumfahrung tatsächlich verhindert werden kann.

Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!": "Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, wird es die von den Bürgerinitiativen beantragte Beschwerdeverhandlung also geben – eine gute Chance, unsere Argumente gegen dieses verkorkste und katastrophale Verkehrsprojekt vor einem unabhängigen Gericht darzulegen.“

Tanja Windbüchler-Souschill, Zustellungsbevollmächtigte der von den Grünen initiierten Bürgerinitiative L.A.M.A., der ebenso Parteistellung zuerkannt wurde: „Das Bundesverwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass die Aufnahme von zusätzlichen Beweisen durch Sachverständige notwendig ist. Wir fühlen uns in unserer Kritik damit durchaus bestätigt, denn gerade die klimarelevanten Themen Bodenversiegelung und die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur wurden für uns nicht ausreichend argumentiert. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, neue und aktualisierte Gutachten zu erhalten und wollen dies auch in einer mündlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht besprochen wissen.“