Freitag, 11. Januar 2019

"upgrade" für BI "Ostumfahrung - So nicht!": Parteistellung bestätigt

In der 2. Jännerwoche ist ein - ausnahmsweise - erfreulicher Bescheid der UVP-Behörde im Postkasten der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!" gelegen. In diesem Bescheid bestätigt die UVP-Behörde, dass die Bürgerinitiative im laufenden Verfahren doch Parteistellung und nicht bloß Beteiligtenstatus hat. Einer entsprechenden Eingabe des Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerinitiative vom 12. November vorigen Jahres wurde damit stattgegeben.

Das ist keine juristische Kleinigkeit. Da bei der Ostumfahrung das "vereinfachte" UVP-Verfahren zur Anwendung kommt, haben Bürgerinitiativen laut UVP-Gesetz an und für sich nur "Beteiligtenstellung", auf gut deutsch gar nichts mitzureden.

In einer Entscheidung vom September (angestrengt von einer Vorarlberger Bürgerinitiative) hat aber der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass der Ausschluss der Parteistellung von Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Wir haben dies zum Anlass genommen und einen entsprechenden Antrag an die UVP-Behörde auf Feststellung der Parteistellung gerichtet. Mit Erfolg. Das Unterschriftensammeln seinerzeit hat sich also noch mehr ausgezahlt. Vielen Dank nochmals an alle, die so fleißig gesammelt haben.

Mit dem jetzigen Spruch der UVP-Behörde haben nun zwei Bürgerinitiativen (L.A.M.A. der Grünen und "Ostumfahrung - So nicht!") Parteistellung und somit die Möglichkeit, gegen den - wie zu erwarten ist - positiven Bescheid der Landesbehörde Rechtsmittel zu ergreifen. Somit kann das UVP-Verfahren zur Ostumfahrung vor die nächst höhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, gebracht werden.

11. Jänner 2019

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