Dienstag, 15. Januar 2019

UVP-Bescheid Ostumfahrung: Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen

Am 15. Jänner hat das Land Niederösterreich den positiven UVP-Bescheid für die Ostumfahrung bekanntgegeben. Dass das Verfahren in der 1. Instanz positiv für die Betreiber ausging, war zu erwarten. Antragsteller und Antragsentscheider sitzen bei der Ostumfahrung im selben Haus. Alles andere als ein positiver UVP-Bescheid in der 1. Instanz wäre eine völlige Sensation gewesen.

Nunmehr werden Einsprüche gegen den Bescheid vorbereitet. Die beiden Bürgerinitiativen L.A.M.A. sowie "Ostumfahrung - So nicht!" haben Parteistellung und können somit eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Die Politik darf sich also schon jetzt darauf einstellen, dass der kommunizierte Zeitplan für die Ostumfahrung nicht halten wird.

Kaltschnäuzig und unverfroren

In der Aussendung des Landes wird einerseits von einer Entlastung für nicht näher definierte Anrainer gesprochen, die es nach den eigenen Einreichunterlagen gar nicht geben wird. Und die "anderen" Anrainer, jene eben, die massiv unter der Ostumfahrung zu leiden haben, werden einfach ignoriert. Eine derartige Argumentation kann man nur als kaltschnäuzig und unverfroren bezeichnen.

Mit der heutigen Entscheidung ist das letzte Wort jedenfalls noch lange nicht gesprochen. Am Zug wird das Bundesverwaltungsgericht sein.