Wiener Neustadts Bürgerinitiativen L.A.M.A, vertreten durch Tanja Windbüchler-Souschill, und „Ostumfahrung - So nicht!“, vertreten durch Georg Panovsky, wurden am 2. November vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) informiert, dass nun eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäß §§ 18, 20 NÖ NSchG für die Realisierung des Straßenbauprojekts Ostumfahrung erforderlich sei. Das ist einer Neuerung und hat sich aus den Eingaben der Bürgerinitiativen im Bereich des fehlenden Zieselschutzes am Gericht ergeben.
Artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich
Mitte Oktober hat das Land NÖ als Projektwerberin für den Bau der Straße die Aufforderung vom Gericht erhalten, genauer zu argumentieren, wieso aus artenschutzrechtlichen Gründen die Straße überhaupt gebaut werden dürfte. Nun gibt es ein weitergehendes Gutachten und wieder eine 14-Tage-Frist für die Bürgerinitiativen darauf zu reagieren. Die Bürgerinitiativen finden in ihrem Kampf für den Zieselschutz also endlich Gehör.
Windbüchler-Souschill führt an, dass es bei dieser Ausnahmebewilligung um die im Projektgebiet lebenden Ziesel geht. Das Ziesel in Österreich gilt nach der aktuellen Liste der gefährdeten Tierarten als eine dieser stark bedrohten Arten. „Wiener Neustadt hat das Glück, Heimatstätte für Ziesel sein zu dürfen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass wir sie gemeinsam schützen müssen“, so Windbüchler-Souschill.
Laut Panovsky informierte das BVwG, dass die Vorlage eines neuerlichen Fachgutachtens notwendig sei, da die bisherigen Verfahrensergebnisse nicht ausreichend Material lieferten, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmenbewilligung beurteilen zu können.
Schlampige und fehlerhafte Vorgehensweise
Panovsky, auch direkter Anrainer der geplanten Straße, hatte im Juni Zieselbaue an der Pottendorfer Straße in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse entdeckt und dies in einer Eingabe an das BVwG gemeldet. „Die Causa Ziesel zeigt exemplarisch, wie schlampig und fehlerhaft bei der Ostumfahrung vorgegangen wurde und wird. Denn in den Einreichunterlagen des Landes wurde bis dahin die Existenz von Zieseln in dem Gebiet nicht nur bestritten, sondern eine Ansiedlung für alle Zukunft ausgeschlossen.“
Die Bürgerinitiativen befürchten, dass das Land NÖ mit dem Vorliegen „zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ argumentiert und für die Ziesel und deren Baue kein Platz mehr vorhanden sein wird. „Eine Umsiedelung sehen wir weiterhin als problematisch an, weil auch im Bereich der Civitas Nova durch die aktuellen Bauvorhaben der Lebensraum der Ziesel eingeschränkt wird“, so die beiden Bürgerinitiativen.
Die wiederholte Betonung des sogenannten öffentlichen Interesse, dass es sich um einen Ringschluss handle, macht die Straße aus Sicht der Bürgerinitiativen nicht umweltverträglicher. „Es wird keine Verbesserung der Verkehrssicherheit geben, die Aufhebung der Trennwirkung der Stadt durch die Grazer Straße und Reduktion des Verkehrs ebenso nicht. Diese Argumente wurden von allen Bürgerinitiativen entkräftet“, so Panovsky und Windbüchler
Anstatt an dem tradierten, alten Straßenprojekt festzuhalten, fordern die Bürgerinitiativen Wiener Neustadts von der Projektwerberin wirksame Maßnahmen für den Einpendelverkehr, ein innovatives Mobilitätskonzept zur Entlastung der Anrainer vielbefahrener Straßenzüge und ein Zieselschutzpaket, das die artengeschützten Nager tatsächlich und aktiv schützt. So wären die 40 Mio. Steuergeld aus deren Sicht vernünftig und nachhaltig investiert.