Als peinlich, unoriginell und rückschrittlich bezeichnet Georg Panovsky, Initiator der Ostumfahrungs-Anrainerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“, das in dieser Woche von der Wiener Neustädter SPÖ präsentierte Verkehrskonzept („MobilitätsEntwickungsPlan 2030“).
- Peinlich, weil die SPÖ keine auch nur halbwegs konkreten Angaben zur Finanzierung und Umsetzung der geforderten Maßnahmen macht.
- Unoriginell, weil viele der vorgeschlagenen Maßnahmen schon längst von engagierten Initiativen in die Diskussion eingebracht wurden.
- Und rückschrittlich, weil die SPÖ mit der Ostumfahrung auf einem Konzept aus der verkehrspolitischen Steinzeit beharrt.
Ins Zentrum stellt die SPÖ bei ihrem MEP 2030 den Bau der
Ostumfahrung Wiener Neustadt - garniert mit falschen Feststellungen und durch nichts bewiesenen
Behauptungen. Die Sozialdemokraten versteifen sich nicht nur auf die längst
widerlegte Mär von der angeblichen Verkehrsentlastung, sondern behaupten auch
wider alle Tatsachen, dass erst durch die Ostumfahrung verkehrsberuhigende
Maßnahmen in der Stadt gesetzt werden könnten. Panovsky: „Jede Begründung für
diese Behauptung fehlt. Sie stimmt auch einfach nicht. Verkehrsberuhigende
Maßnahmen könnten schon jetzt gesetzt werden, nur hat die SP nicht die Courage,
diese zu fordern, um ihre Koalitionspartner ÖVP und FPÖ nicht zu verstimmen.“
Kein Boulevard Grazer Straße: Ein Luftschloss, das längst
geplatzt ist
Schrecklich uninformiert zeigt sich die Wiener Neustädter
SPÖ mit ihrer Forderung nach einem Boulevard Grazer Straße. Panovsky: „Gut und
schön. Das würden wir uns alle wünschen. Nur wurde der Boulevard Grazer Straße
schon längst zu Grabe getragen. Schwarz auf weiß heißt es im UVP-Bescheid zur Ostumfahrung, S
137: ‚Eine Verkehrsberuhigung der B 17- Ortsdurchfahrt Wiener Neustadt (Grazer
Straße etc.) ist jedoch nicht vorgesehen.‘“
Peinlich und skurril sind die Maßnahmen, die die SPÖ bei der
Ostumfahrung fordert. Hier finden sich ausnahmslos minimalistische Nona-Forderungen, die selbst vom Projektbetreiber schon längst erfüllt worden
sind. Panovsky: „Dass den Sozialdemokraten dazu nichts anderes einfällt, ist
traurig und beschämend für diese Partei. Es zeigt, dass die Exponenten dieser
Partei zwar fähig sind, ein PR-Konvolut mit vielen Bildchen zu präsentieren,
aber unfähig oder unwillens sind, sich ernsthaft mit der Thematik zu beschäftigen.“
Panovsky abschließend: „Wie fühlt sich eigentlich eine einst
fortschrittliche Partei dabei, wenn sie ein Verkehrskonzept aus der Tiefe des
letzten Jahrhunderts als Lösung für die heutigen Probleme präsentiert? Wie fühlt
sich der Umweltstadtrat dieser Partei dabei, wenn bei diesem Verkehrskonzept der
Bau einer Straße im Zentrum steht, die für mehr Verkehr, höheren CO2-Ausstoß
und für die Zerstörung eines Naturschutzgebietes verantwortlich ist? Die SPÖ
hat mit dem MEP 2030 ein Verkehrskonzept präsentiert, über das sich der VP-Bürgermeister
freuen wird.“
Aktuelle Information zum derzeit laufenden UVP-Verfahren
Die derzeit laufende Verhandlung zur Ostumfahrung beim
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wird diese Woche fortgesetzt. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entsprechenden Anträgen der Bürgerinitiativen
L.A.M.A. (Die Grünen) und der Anrainerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“
stattgegeben und eine weitere mündliche Verhandlung angesetzt. Diese wird am
Mittwoch, 9. Dezember, stattfinden. Wann danach mit einem Urteil zu rechnen
ist, kann seriöserweise nicht gesagt werden. Nach einem Urteil stehen den am
Prozess beteiligten Parteien (neben den erwähnten zwei Bürgerinitiativen sind
dies zwei Umweltorganisationen sowie einige Nachbarn) weitere Rechtsmittel
(Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bzw. unter bestimmten Voraussetzungen
Revision an den Verwaltungsgerichtshof) zur Verfügung.