Es war leider nach dem Verlauf der Verhandlung zu erwarten: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid zur Ostumfahrung bestätigt und den Bau unter mehreren Auflagen (u.a. für den Zieselschutz) genehmigt. Juristisch kann gegen diese Entscheidung noch mit zwei Mitteln vorgegangen werden: einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder – unter bestimmten Voraussetzungen - einer so genannten Revision an den Verwaltungsgerichtshof.
Dass es so gekommen ist, ist vor allem der Rechtslage zu
verdanken, die im Konfliktfall Natur- und Umweltschutz und Anrainerinteressen
hintanstellt. Es ist keineswegs so, wie der Neustädter Bürgermeister hinausposaunte,
dass das Straßenprojekt „höchste Ansprüche an Natur und Mensch“ erfüllt. Von diesen „höchsten Ansprüchen“ war im Lauf
der insgesamt 6 Verhandlungstage am BVwG
nichts zu sehen und zu hören.
Vielmehr ist es schon ausreichend, wenn nebulose „öffentliche
Interessen“ geltend gemacht werden, die schlicht darin bestehen, dass die
Ostumfahrung im Mobilitätskonzept des Landes Niederösterreich verankert ist.
Und dieses nebulose „öffentliche Interesse“ bewirkt, dass Natur- und Umweltschutz
völlig ausgehebelt werden und etwa der Schutz der Natura-2000-Gebiete rund um
die Warme Fischa nichts mehr wert ist.
Es wird nunmehr in den nächsten Tagen geprüft, wie und ob
weitere rechtliche Schritte (s. oben) gegen die Ostumfahrung unternommen werden
(können).
Anbei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang:
BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 1
BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 2
BVwG - Entscheidung zur Ostumfahrung Teil 3
Presseaussendung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
Entscheid zur Ostumfahrung – Ein Schaden für Mensch und
Umwelt
Das positive Urteil zur Ostumfahrung Wiener Neustadt hat
sich leider abgezeichnet. „Wir haben nicht gegen Windmühlen gekämpft, sondern
gegen die herrschende Gesetzeslage“, sagt Georg Panovsky, Initiator der
Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“. Diese Gesetzeslage ist auf Seiten
der Zubetonierer. So bemerkte der Vorsitzende Richter am
Bundesverwaltungsgericht bei der Verhandlung: „Sie können ganz Österreich
zubetonieren und es gibt kein Gesetz, das dies verhindern würde“.
Die entsprechenden Gesetze kennen den Begriff des
öffentlichen Interesses. Dieses „öffentliche Interesse“ wird jedoch höchst
einseitig ausgelegt. Politische Absichtserklärungen wie das
Niederösterreichische Mobilitätskonzept werden als öffentliches Interesse
akzeptiert. Naturschutz, Klimaziele und die Interesse der beeinträchtigten
Anrainerinnen und Anrainer kommen als öffentliches Interesse aber nicht vor.
So ist es leider auch kein Wunder, dass die Interessen der
Anrainerinnen und Anrainer nicht berücksichtigt wurden und Folgewirkungen durch
die Ostumfahrung als irrelevant abgetan wurden. Im Zentrum der Politik standen
ja schon bisher jene Anrainer an den viel befahrenen Straßen wie Nestroystraße
oder Grazer Straße, die durch die Ostumfahrung angeblich eine Entlastung
erfahren sollten. Anrainer an der geplanten Trasse wurden dagegen bis heute
ignoriert.
Anrainer und Anrainer – manche sind gleicher
Faktum ist aber: Die Anrainer an den jetzt schon belasteten
Straßen wie Nestroystraße oder Grazer Straße werden praktisch keine Entlastung
durch die Ostumfahrung spüren. Das zeigen die vom Land selbst (!) vorgelegten
Verkehrsuntersuchungen. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ist, das gab der
zuständige Sachverständige bei der Verhandlung auch zu, ebenfalls nicht zu
erwarten. Auf der anderen Seite stehen die Anrainer, die von der Politik bisher
völlig ignoriert wurden, nämlich diejenigen, die an oder in der Nähe der Trasse
wohnen. Für sie ergeben sich massive Verschlechterungen: es sind dies die
Anrainer am Kleinen Lazarett, die künftig statt freier Felder eine stark
frequentierte Straße vor ihren Augen haben werden. Es sind dies die Anrainer
rund um die Stampfgasse, die dadurch in Mitleidenschaft bezogen werden, dass der
Zubringerverkehr zur Ostumfahrung durch ihre Siedlung rollen wird. Und es sind
dies die Anrainer beim Haderäckerweg bzw. im Nordosten beim Schafflerhof, die
direkt an der Trasse wohnen.
Fazit: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist
ein trauriger Tag für den Naturschutz und für die Anrainerinnen und Anrainer.
All die hehren Ziele wie Klima- und Naturschutz oder Kampf gegen die
Bodenversiegelung, sind, wenn es um konkrete Projekte geht, plötzlich nichts
mehr wert. Wir werden aber weiter dafür kämpfen, dass dieses anachronistische
Verkehrsprojekt aus der politischen Steinzeit nicht verwirklich werden kann.